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Reglement bugnplay.ch
0. Vorbemerkung
Das vorliegende Reglement gilt für die vierte Durchführung des Wettbewerbs bugnplay.ch vom September 2009 bis Juli 2011.1. Ziel des Wettbewerbs
Der Wettbewerb «bugnplay.ch» will zu einem kreativen und kritischen Umgang mit Technologie und Medien anregen.2. Inhalte
Der Wettbewerb zeichnet Projekte aus, die sich in kreativer Weise mit Medien und Technologie beschäftigen. Gesucht sind Innovation und Originalität, nicht Perfektion und makellose Oberfläche.Die Beiträge müssen die geltende Rechtsordnung sowie das sittliche Empfinden respektieren. Projekte, die diese Regeln missachten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Wettbewerbsbeiträge müssen in einer der vier Schweizer Landessprachen eingereicht werden, also in deutscher, französischer, italienischer oder rätoromanischer Sprache. Zugelassen sind auch Beiträge in englischer Sprache.
3. Teilnehmer
Teilnehmen kann, wer diese Bedingungen erfüllt:- Zwischen 8 und 20 Jahre alt ist (am Stichtag 31. März 2010 nicht älter als 20 Jahre)
- Eine der folgenden Ausbildungen absolviert: Volksschule, Sekundarschule, Lehre oder Gymnasium
- Zugelassen sind auch Projekte von Schweizer Jugendlichen, die im Ausland leben.
4. Teamgrösse
Ein Team besteht aus 1 - 5 jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Ein erwachsener Coach ist nicht erforderlich. Falls das Projekt von einem oder mehreren erwachsenen Coaches begleitet wird, muss dies in der Anmeldung vermerkt werden. Es sind maximal 3 Coaches zugelassen.Jedes Team muss einen Projektleiter bestimmen. Er oder sie muss über eine gültige E-Mailadresse verfügen und über diese erreichbar sein. Die Projektleitung hat Zugang zur Benutzerschnittstelle des Projekts. Die Organisatoren von bugnplay.ch kommunizieren ausschliesslich mit dem Projektleiter.
5. Kategorien
Es werden drei Alterskategorien gebildet:- Kids: 8 – 11 Jahre
- Junior: 12 – 16 Jahre
- Senior: 17 – 20 Jahre
- Audio / Video
- Web / Words / Games
- Installation / Robotic
6. Themen
Jedes Jahr werden Themen vorgegeben. Was die Teams mit dem Motto machen – wie wörtlich oder wie frei sie es auffassen, ist offen und ihrer Phantasie überlassen. Für den Wettbewerb 2010 gibt es 3 inhaltliche Themen:- NATURE
- MOBILITY
- MAGIC
7. Verwendete Mittel und Medien
Formal sind folgende Medien zugelassen:- Videos
- Audiofiles
- Internetseiten
- Online-Games
- Games
- Blogs, Software
- Fotoreportagen
- Flash-Animationen
- Roboter
- eigene Geräte
- Rauminstallationen
Zugelassen Formate: mov, swf, flv, mp3, mp4, ogg, wmv, wav
Als Games zugelassen sind selber lauffähige Spiele (keine Modifikationen von bestehenden Spielen) sowie selber erstellte Flashgames, welche auf einer Website liegen.
Games müssen mindestens auf einem gängigen Betriebssytem (Windows Vista, XP, MacOSX) ausführbar oder im Internet online spielbar sein.
Zugelassen Formate für Games: .zip oder flv.
8. Technischer Support
Die Projekte müssen mit eigenen Mitteln realisiert werden. Die Organisatoren bieten keine technische Unterstützung.Webprojekte können auf einem Server nach eigener Wahl untergebracht werden. Webprojekte müssen mindestens während der Zeit von Jurierung bis ein Jahr nach der Preisverleihung online sein.
9. Abgabe und Dokumentation
Jedes Team muss sein Projekt dokumentieren. Zur Dokumentation gehören Beschreibungen und Bilder und unter Umständen auch kurze Videos. Die dazu nötigen Informationen werden vor Abgabeschluss mit einem Online-Fragebogen erhoben.Robotik-Projekte und Installationen müssen mit einem Film dokumentiert werden und der Jury auf Wunsch vorgeführt werden können.
Auch Games werden idealerweise mit einem Film dokumentiert.
10. Jurierung
Die Projekte werden in erster Linie nach ihrer Originalität und ihrem Innovationsgrad beurteilt. Es wird eine Teilnehmer-Jury und eine Fachjury eingesetzt.Die Teilnehmenden müssen bereit sein, bei der Jurierung mitzuwirken. Die Teilnehmer-Jurierung wird via Internet abgewickelt.
11. Termine
Für die Ausgabe bugnplay.ch 2010 gelten folgende Termine:| September 2009 | Ausschreibung |
| 31. Januar 2010: |
Anmeldeschluss |
| 31. März 2010: | Abgabeschluss |
| Frühsommer 2010: | Preisverleihung |
12. Preise
Die drei Hauptgewinner erhalten 1000 Franken in bar. Die Jury kann über die weitere Vergabe von Geld- oder Sachpreisen entscheiden.Für selber programmierte Computerspiele ist zudem 2010 der GameCulture-Award von 1000 Franken ausgeschrieben.
Alle Gewinner erhalten ein Diplom.
13. Urheberrecht
Die meisten künstlerischen Werke sind von Gesetzes wegen geschützt. Dazu zählen Texte, fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke, aber auch dreidimensionale Werke wie Skulpturen und Installationen.Auch Werke der Musik sind urheberrechtlich geschützt und eine unerlaubte Verwendung derselben (auch als Hindergrundmusik) ist nicht gestattet.
Ein Verstoss gegen ein bestehendes Urheberrecht hat eine Disqualifikation der Teilnehmer zur Folge.
Es reicht nicht aus, die verwendeten Quellen und deren Urheber zu bezeichnen. Es müssen auch die Rechte für deren Nutzung vorliegen. Wir raten: Finger weg von Fremdmaterialien. Stattdessen selber fotografieren und gestalten, Geräusche und Musik selber produzieren oder aufnehmen.
Das Urheberrecht an dem eingereichten Projekt verbleibt bei den Teilnehmern. Den Organisatoren räumen die Teilnehmer hiermit das Recht ein, sämtliche Projekte kostenfrei während 10 Jahren zu nutzen.
